Baufinanzierung

Immo suchen und finanzieren

20.10.2020, 13:12:13
Bei einem Immobilien-Suchauftrag wird der Makler vom Kunden beauftragt, eine passende Immobilie zu vermitteln. Diese Suche ist so lange kostenlos, bis dem Kunden vom Immobilienmakler eine geeignete Immobilie vermittelt wurde und ein rechtskräftiger Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde. Der Immobilienmakler darf die dem Suchauftragsverhältnis zugrunde liegenden Daten in jeglicher Form verarbeiten und diese auch speichern. Außerdem dürfen die Gesuche anonymisiert im Social Web und im Internet veröffentlicht werden.

Dieser Suchauftrag kommt erst nach einer Antwort des Maklers zustande. Dieser kann ohne die Angabe von Gründen in einer bestimmten Frist schriftlich gekündigt werden. Nebenbei endet dieser spätestens ein Jahr nach der Erteilung des Auftrags. Alle Daten werden nach der geltenden Datenschutzerklärung in jedem Fall vertraulich behandelt. Nach dem Ablauf der Verjährungsfristen werden diese sicher gelöscht.


Was ist bei einem Suchauftrag für Immobilien zur beachten?

Bei einem Immobiliensuchauftrag ist vor allem der beauftragte Makler entscheidend. Interessenten sollen vor einem solchen Auftrag die Qualifikationen des Maklers abfragen. Der Beruf des Maklers ist keine geschützte Bezeichnung. Daher kann jeder ein solches Maklerbüro eröffnen. Jedoch ist die Einführung eines Zulassungsgesetzes, das einen entsprechenden Sachkundenachweis verlangt, bereits in Vorbereitung. Bei Immobilienmaklern, die im Berufsverband organisiert sind, können Immobilienkäufer viele Fachkompetenzen erwarten. So sind dies in Deutschland der Immobilienverband Deutschland, welcher aus einer Verbindung vom Verband Deutscher Makler sowie dem Ring Deutscher Makler entstand. Hierzu gehört auch der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft. Diese Berufsverbände bieten viele Fortbildungen für die Mitglieder an. Auch Abschlüsse und Ausbildungen – etwa die Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau oder ein passender Abschluss als Betriebswirt für das Immobilienmanagement – sind bei der Immobiliensuche immer positiv zu bewerten. Wer beispielsweise Immobilienmakler werden will, sollte sich daher gründlich über das Berufsbild informieren.

Derjenige Interessent, welcher sich mit dem Suchauftrag hinsichtlich der Mietwohnung oder einer Immobilie an einen Makler wendet, macht dem BGH zufolge dem Immobilienmakler ein Angebot auf den Abschluss eines entsprechenden Maklervertrages. Der beauftragte Makler muss zur Annahme dieses Angebotes seine Tätigkeit aufnehmen. Durch diese Aufnahme seiner Arbeit kommt es zu einem entgeltlichen Maklervertrag. Zudem ist es nach dem BGH dabei nicht erforderlich, dass der Makler dem Interessenten im Anschluss an dieses Angebot Information über geeignete Immobilien übermittelt hat. Für den Suchauftrag an einen Makler kann sich der Interessent auch nicht auf die Unentgeltlichkeit des abgeschlossenen Vertrags berufen. Er müsste dies beweisen, was in aller Regel nicht möglich sein kann. Wenn dann eine Immobilie gefunden wurde, sollte man sich an einen unabhängigen Finanzierungsservice wenden und einen unverbindlichen Finanzierungsvorschlag einholen.
 
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