Ratenkredite
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Eine Bankauskunft ist genauer gesagt eine Bank-an-Bank-Auskunft. Sie dient dazu, vorwiegend allgemein gehaltene Informationen über die finanziellen Verhältnisse eines Dritten zu erhalten. Schon aus Gründen des Datenschutzes sind die damit verbundenen Regularien streng. Auskünfte erteilen nur Kreditinstitute an andere Kreditinstitute aufgrund einer schriftlichen Anfrage. Diese kann in dessen Eigeninteresse geschehen, etwa weil der (gemeinsame) Kunde einen Antrag auf Durchführung einer Finanzierung gestellt hat, oder für einen Kunden. Dies muss aus der Anfrage eindeutig hervorgehen.
Über wen Auskünfte erteilt werden, ist ebenfalls geregelt. Auskünfte über Privatpersonen werden seitens der Hausbank nur erteilt, wenn diese im Vorfeld für den konkreten Anlass eine Ermächtigung erteilt haben. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, ist es umgekehrt: Sofern der Kunde nicht zuvor grundsätzlich oder im Einzelfall der Auskunftserteilung widersprochen hat, kann die Hausbank eine Bankauskunft erteilen.
Der Anlass der Anfrage muss ebenfalls ersichtlich sein, um das für die Auskunftserteilung geforderte berechtigte Interesse des Anfragenden zu dokumentieren. Weit verbreitet ist das Bankauskunftsverfahren im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Gewährung von verlängerten Zahlungszielen, wie es etwa beim Lieferantenkredit üblich ist.
Privatkunden können mit einer Bankauskunft insoweit konfrontiert werden, wenn sie bei einem Kreditinstitut, mit dem sie bislang nicht in Geschäftsverbindung stehen, einen Kredit, beispielsweise einen günstigen Ratenkredit beantragen wollen. Nicht wenige Banken haben nämlich für Neukunden die Einholung einer Bankauskunft von dem kontoführenden Kreditinstitut als Bestandteil der einzureichenden Unterlagen, neben einer Selbstauskunft, der Schufa-Auskunft und Verdienstbescheinigungen, vorgesehen, um das Krediturteil auf einer sichereren Basis treffen zu können.